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Heizen mit Holz bald verboten?

  • Redaktion 

Wird Heizen mit Holz bald verboten?

Ein Überblick über aktuelle Entwicklungen und Alternativen

Heizen mit Holz hat eine lange Tradition und bietet eine unabhängige, oft kostengünstige Möglichkeit, Wärme zu erzeugen. Doch angesichts der Klimakrise und verschärfter Umweltauflagen wird diese Heiztechnik zunehmend kritisch betrachtet. Die Frage, ob das Heizen mit Holz bald verboten wird, wird immer häufiger diskutiert. In diesem Blogartikel klären wir, wie die derzeitige Situation aussieht, welche gesetzlichen Regelungen bereits bestehen und ob Hausbesitzer Alternativen in Betracht ziehen sollten.

Die Problematik beim Heizen mit Holz

Das Heizen mit Holz hat Vor- und Nachteile. Als erneuerbare Energiequelle kann Holz im Vergleich zu fossilen Brennstoffen umweltfreundlicher sein. Allerdings setzt das Verbrennen von Holz Feinstaub und CO₂ frei, was besonders in dicht besiedelten Gebieten zur Belastung wird. Alte Holzöfen und unzureichend gewartete Anlagen stoßen oft übermäßig Schadstoffe aus und tragen zur Luftverschmutzung bei. Der Feinstaub, der beim Verbrennen freigesetzt wird, kann gesundheitsschädlich sein und wird mit Atemwegserkrankungen und anderen Gesundheitsproblemen in Verbindung gebracht.

Die Europäische Union und viele Länder haben sich zum Ziel gesetzt, Emissionen drastisch zu reduzieren und den Umstieg auf umweltfreundlichere Heizmethoden zu fördern. In diesem Zusammenhang wird auch das Heizen mit Holz immer wieder neu bewertet und in einigen Regionen bereits eingeschränkt.

Bestehende Regelungen und zukünftige Pläne

1. Verschärfung der Emissionsgrenzwerte

Viele Länder, darunter auch Deutschland, haben in den letzten Jahren die Emissionsgrenzwerte für Holzöfen verschärft. Bereits seit 2010 gibt es in Deutschland die Verordnung zur Reduktion von Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen. Hier wird geregelt, welche Emissionen moderne Holzöfen ausstoßen dürfen. Ältere Modelle, die die Grenzwerte nicht einhalten, müssen nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Diese Vorschriften werden voraussichtlich noch strenger werden.

2. Verbote für bestimmte Geräte

In einigen Regionen gibt es bereits Verbote für ältere Holzheizungen, die hohe Emissionen verursachen. Ältere Kachelöfen und einfache Holzöfen, die die Grenzwerte nicht mehr erfüllen, dürfen in bestimmten Städten und Ballungsräumen nur noch mit einer speziellen Nachrüstung betrieben werden. Besonders in Regionen mit hoher Feinstaubbelastung stehen alte Öfen oft vor dem Aus.

3. Gesetzliche Änderungen und mögliche Zukunftsszenarien

Ein generelles Verbot des Heizens mit Holz ist zwar nicht in Kraft, könnte aber für alte und ineffiziente Anlagen in naher Zukunft möglich werden. Auch wenn Holz als erneuerbare Ressource gilt, steht die Reduzierung von Emissionen an oberster Stelle der politischen Agenda. Es ist daher denkbar, dass in naher Zukunft weitere Maßnahmen eingeführt werden, um den Betrieb veralteter Holzöfen weiter einzuschränken. Aktuell gibt es jedoch keine Pläne für ein umfassendes Verbot aller Holzheizungen.

4. Förderungen für umweltfreundliche Heiztechniken

Die Politik fördert den Umstieg auf moderne, emissionsarme Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Pelletheizungen. Wer seine alte Holzheizung durch eine klimafreundliche Alternative ersetzt, kann unter Umständen Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite erhalten. Diese Förderung ist Teil der Bemühungen, die CO₂-Bilanz zu verbessern und Haushalte zum Umstieg zu motivieren.

Kleinfeuerungsanlagenverordnung (1. BlmSchV)

Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist zentral für den Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen. Sie stellt sicher, dass diese umweltfreundlicher arbeiten, und fördert den Austausch alter, ineffizienter Anlagen. Wer eine solche Anlage besitzt, sollte sich über die Regelungen informieren, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und mögliche Umrüst- oder Austauschpflichten rechtzeitig umzusetzen.

Die » Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) – oft einfach als „Kleinfeuerungsanlagenverordnung“ bezeichnet – regelt die Vorgaben für kleine Feuerungsanlagen in Deutschland, also Heizungsanlagen und Öfen, die feste oder flüssige Brennstoffe wie Holz, Kohle, Öl oder Gas verwenden. Diese Verordnung hat das Ziel, Emissionen von Schadstoffen wie Feinstaub, Kohlenmonoxid und Schwefeldioxid zu verringern, um die Luftqualität und den Gesundheitsschutz zu verbessern. Hier sind die wichtigsten Bestimmungen und Inhalte der 1. BImSchV:

1. Emissionsgrenzwerte und Anforderungen an Anlagen

Die Verordnung legt spezifische Grenzwerte für die Emissionen von Kleinfeuerungsanlagen fest. Diese Grenzwerte unterscheiden sich je nach Brennstoff und Art der Anlage (z.B. Holzofen, Kachelofen, Kamin). Sie beinhalten unter anderem:

  • Feinstaub-Emissionen: Festgelegt für Holz- und Kohlebrennstoffe, da diese beim Verbrennen besonders feine Partikel freisetzen.
  • Kohlenmonoxid (CO): CO-Grenzwerte sollen sicherstellen, dass Verbrennungsprozesse effizient und sauber ablaufen.
  • Stickoxide (NOx) und Schwefeldioxid (SO₂): Bei Anlagen, die flüssige Brennstoffe verwenden, gelten zusätzliche Anforderungen.

 

2. Typprüfung und Prüfpflicht

Für neue Heizungsanlagen ist eine Typprüfung erforderlich. Hersteller müssen sicherstellen, dass die Anlagen die festgelegten Emissionsgrenzwerte einhalten, bevor sie in den Handel kommen. Die Verordnung fordert zudem regelmäßige Prüfungen durch den Schornsteinfeger, um sicherzustellen, dass bestehende Anlagen weiterhin den Emissionsanforderungen entsprechen.

3. Austauschpflicht für alte Anlagen

Die 1. BImSchV enthält eine Austausch- oder Nachrüstpflicht für ältere Heizungsanlagen, die die aktuellen Grenzwerte nicht einhalten. Dies betrifft vor allem Holzöfen und Kamine, die vor einem bestimmten Baujahr in Betrieb genommen wurden. Für viele dieser Anlagen gibt es Fristen, bis wann sie umgerüstet oder stillgelegt werden müssen.

4. Anforderungen an Brennstoffe

Die Verordnung regelt, welche Brennstoffe verwendet werden dürfen. Für Holzöfen gilt beispielsweise, dass nur naturbelassenes, trockenes Holz oder spezielle Holzpellets eingesetzt werden dürfen. Der Einsatz von Abfällen oder behandeltem Holz ist verboten, da diese Schadstoffe freisetzen können.

5. Ziel und Zweck der Verordnung

Die 1. BImSchV hat das Ziel, Luftschadstoffe in Wohngebieten zu minimieren und so die Belastung der Umwelt und der Gesundheit der Menschen zu reduzieren. Durch die Emissionsgrenzwerte und Prüfpflichten soll sichergestellt werden, dass moderne und effiziente Technologien zum Einsatz kommen und Emissionen langfristig reduziert werden.

 

Welche Alternativen zum Heizen mit Holz gibt es?

Falls ein Umstieg erforderlich wird, gibt es heute eine Vielzahl an » Heizalternativen, die sowohl umweltfreundlich als auch effizient sind.

  1. Wärmepumpen
    Wärmepumpen nutzen Energie aus der Luft, dem Erdreich oder dem Wasser und benötigen keine Verbrennung. Sie sind eine sehr effiziente und emissionsfreie Möglichkeit zu heizen und werden staatlich gefördert. Allerdings sind sie vor allem in Neubauten und gut gedämmten Altbauten effizient.

  2. Solarthermie in Kombination mit anderen Heizsystemen
    Solarthermie kann zur Unterstützung anderer Heizmethoden, etwa Pelletheizungen oder Wärmepumpen, eingesetzt werden und hilft, den Heizaufwand und die Kosten weiter zu reduzieren.

  3. Pelletheizungen
    Moderne Pelletheizungen bieten eine vergleichsweise umweltfreundliche Alternative zur Holzheizung und haben deutlich geringere Emissionen. Sie verwenden gepresstes Sägemehl in Pelletform und sind im Vergleich zu Holzöfen in der Regel energieeffizienter.

  4. Fernwärme
    Fernwärme ist besonders in städtischen Gebieten eine praktische Alternative. Dabei wird die Wärme durch ein zentrales Heizwerk erzeugt und über ein Netz an die Haushalte verteilt. Da viele Fernwärmeanlagen auf erneuerbare Energien umsteigen, ist dies eine umweltfreundliche Heizlösung.

Muss ich meinen Holzofen bald abschaffen?

Für Besitzer moderner Holzheizungen, die die Emissionsgrenzwerte einhalten, besteht aktuell kein Grund zur Sorge. Ältere, emissionsintensive Holzöfen und Kamine könnten jedoch in naher Zukunft stärker reguliert oder sogar verboten werden, insbesondere in Gebieten mit hoher Luftverschmutzung. Wer derzeit plant, eine Heizanlage zu erneuern, sollte sich über die zukünftigen Anforderungen informieren und auch umweltfreundlichere Alternativen in Betracht ziehen.

Tipps für Holzofenbesitzer

  • Regelmäßig warten lassen: Die regelmäßige Wartung von Holzöfen kann Emissionen reduzieren und die Lebensdauer verlängern.
  • Zertifizierte Brennstoffe verwenden: Durch die Verwendung zertifizierter, trockener Brennstoffe lassen sich die Emissionen deutlich senken.
  • Auf die Entwicklung achten: Halten Sie sich über neue gesetzliche Vorgaben und Fördermöglichkeiten auf dem Laufenden, um bei Bedarf rechtzeitig reagieren zu können.

 

Insgesamt bleibt das Thema „Heizen mit Holz“ ein Bereich, der sich durch Umweltziele und gesetzliche Änderungen weiterentwickeln wird. Ein generelles Verbot ist zwar aktuell nicht in Sicht, aber die Ansprüche an emissionsarme Heizungen werden weiter steigen.

 

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